Zurückstellung vom Wehrdienst bzw. Zivildienst
Die Rückstellung ist im §12 WPflG geregelt. Vom Wehrdienst kann ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
Eine Rückstellung ist laut Gesetz nur befristet möglich und darf nicht zur Freistellung vom Wehr-/Zivildienst führen.
Eine Antragstellung ist aus folgenden Gründen möglich:
- Versorgung der Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen
- besondere Notstände für Verwandte ersten Grades
- Erhaltung und Fortführung eines eigenen Betriebes
- der Wehrpflichtige ist noch in der Schule
- der Wehrpflichtige befindet sich in einem Studium und hat bereits das dritte Semester erreicht
- ein dualer Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird
- einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt
- eine bereits begonnene Berufsausbildung
Unabkömmlichkeit (UK-Stellung) und Unentbehrlichkeit
Eine Antragstellung ist möglich, wenn der Wehrpflichtige zur Erhaltung und Fortführung des elterlichen Betriebes oder des Betriebes seines Arbeitgebers oder für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung seiner Dienstbehörde unentbehrlich ist. In diesem Fall sind die Eltern, der Arbeitgeber oder die Dienstbehörde des Wehrpflichtigen antragsberechtigt und verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für die Unentbehrlichkeit der zuständigen Wehrersatzbehörde anzuzeigen. Die Zurückstellung bedarf der Zustimmung des Wehrpflichtigen, er selbst kann jedoch keinen Antrag stellen ! Die Einberufung des Wehrpflichtigen ist bis zur Entscheidung über den Antrag auszusetzen.
Eine Rückstellung ist in jedem Fall nur befristet möglich und darf nicht zur Freistellung vom Wehr-/Zivildienst führen. Wenn Sie den Wehrdienst ganz vermeiden möchten, sollten Sie sich mit unserer
Ausmusterungs-Infomappe beschäftigen, die Sie einfach und sicher zur Ausmusterung führt.