Anhörung
Für eine Einberufung muss das Kreiswehrersatzamt (KWEA) bestimmte Fristen einhalten. Liegt Ihre Musterung länger als zwei Jahre zurück, dann haben Sie das Recht, nochmals ärztlich untersucht zu werden. Es könnten sich ja einige Veränderungen ergeben haben. Dazu müssen Sie offiziell angehört werden. Diese Anhörung bedeutet, dass Ihnen das KWEA einen Brief schickt und Sie danach fragt, ob Sie ein gesundheitliches Problem haben, oder ob es sonstige Gründe gibt, die Ihrer Einberufung entgegenstehen würden.
So ein Brief ist also ein sicheres Zeichen, dass es Ihre Einberufung kurz bevorsteht! Haben sich bei Ihnen gesundheitliche Probleme eingestellt, so sollten Sie einen Antrag stellen, nochmals untersucht zu werden. Wenn Sie jedoch nicht antworten, ist für das KWEA die Sache erledigt und Sie gelten als einberufbar.
Vorbenachrichtigung
Um Ersatz für eventuelle Ausfälle bei der Bundeswehr zu haben, versendet das KWEA oft unmittelbar nach einer Anhörung und ein bis zwei Monate vor jedem Einberufungstermin einige Vorbenachrichtigungen. Die Vorbenachrichtigung über eine bevorstehende Einberufung bekommt nicht jeder. Wer sie aber bekommt, weiß jetzt, dass er auf jeden Fall dabei ist.
Eine Vorbenachrichtigung ist rein rechtlich mit einer Einberufung gleichzusetzen!
Haben Sie eine solche Vorbenachrichtigung erhalten, so können Sie mit nur einer Woche Vorlaufzeit zu dem genannten Termin einberufen werden. Bleibt dies aus, so werden Sie jedoch garantiert zu dem nächstgenannten Termin einberufen.
Spätestens bei Erhalt dieses Briefes sollten Sie prüfen, ob irgendwelche Gründe gegen die bevorstehende Einberufung sprechen, um dies beim KWEA geltend zu machen.
Im Zweifelsfall wird es höchste Zeit sich unsere
Ausmusterungs-Infomappe zu bestellen, die Sie einfach und sicher zur Ausmusterung führt.